Die Beteiligung des Profifußballs an zusätzlichen Polizeikosten bei Hochrisikospielen ist grundsätzlich rechtmäßig. Das stellte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag (29.03.2019) fest.
Der konkrete Rechtsstreit zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und der Hansestadt Bremen über den Gebührenbescheid über 415.000 Euro wurde von Richter Wolfgang Bier aber an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen zurückverwiesen.
„Wir haben hier eine Entscheidung, die sicher anders ausgefallen ist, als wir angenommen haben“, sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball nach der Urteilsverkündung: „Das muss man einräumen. Das geht jetzt ans OVG Bremen zurück. Das muss man abwarten, da ist noch manches aufzuklären.“