Sport Allgemein: Mehr Geld für Dopingopfer

Der Staat stellt mehr Geld für Dopingopfer zur Verfügung. Der Bundesrat beschloss Freitag eine Änderung des Zweiten Dopingopferhilfegesetzes und eine Aufstockung des Hilfsfonds von 10,5 Millionen auf 13,65 Millionen Euro. Zudem wurde die Frist für Antragsteller um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Der Bundestag hatte am 18. Oktober einen entsprechenden Entwurf des Bundesinnenministeriums angenommen. Anerkannte Dopingopfer haben einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 10.500 Euro aus dem Hilfsfonds.


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