Verfahrensordnung soll Transparenz und Fairness gewährleisten
Die im Dezember bei der Mitgliederversammlung in Düsseldorf gewählte Ethik-Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat bei ihrer konstituierenden Sitzung am 28. Januar 2019 in Frankfurt/Main ihre Ausrichtung und Arbeitsweise festgelegt. Ein Thema beim ersten Austausch des dreiköpfigen Gremiums war die Verfahrensordnung, in der konkrete Regelungen über Rechte und Pflichten aller Verfahrensbeteiligten festgelegt werden, um Transparenz und Fairness bei allen Bewertungen zu gewährleisten.
„Wir müssen Mängel klar und schnörkellos ansprechen und vor allem abstellen“, sagte der Kommissions-Vorsitzende Thomas de Maizière. „Und zwar mit dem angemessenen Maß in der Beurteilung von Situationen.“ Schon beim morgendlichen Neujahrsempfang des DOSB hatte de Maizière zur Kraft einer ausgewogenen Differenzierung aufgerufen und kritisiert, dass vieles „zu schwarz, zu weiß, zu grell“ dargestellt werde.